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   BAG, 11.10.2022 - 1 AZR 129/21   

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https://dejure.org/2022,27409
BAG, 11.10.2022 - 1 AZR 129/21 (https://dejure.org/2022,27409)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2022 - 1 AZR 129/21 (https://dejure.org/2022,27409)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - 1 AZR 129/21 (https://dejure.org/2022,27409)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 555 Abs. 3, § 307 Satz 1 ZPO, § 75 Abs. 1 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 154 ff. SGB IX, § 160 SGB IX, § 164 Abs. 1 SGB IX, § 139 BGB, § 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1, §§ 565, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zusatzbetrag für einen schwerbehinderten Arbeitnehmer - zusätzlicher Abfindungsbetrag - Sozialplan

  • Wolters Kluwer

    Weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien bei der Ausgestaltung von Sozialplänen; Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Gruppenbildungen im Sozialplan; Höhere Sozialplanabfindung für schwerbehinderte Arbeitnehmer; ...

  • rewis.io

    Sozialplan - Zusatzbetrag für schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater

    Sozialplan - zusätzliche Abfindung für schwerbehinderte Arbeitnehmer - Höchstbetragsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Sozialplan; zusätzliche Abfindung für schwerbehinderte Arbeitnehmer; Höchstbetragsregelung

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Sozialplan; zusätzliche Abfindung für schwerbehinderte Arbeitnehmer; Höchstbetragsregelung

  • datenbank.nwb.de

    Sozialplan - Zusatzbetrag für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kappungsgrenze im Sozialplan darf Schwerbehinderte nicht benachteiligen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialplan - und der Zusatzbetrag für schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sozialplan mit Zusatzbetrag für schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • bag-urteil.com (Tenor)

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Forderungen im Zusammenhang mit einem Sozialplan - Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über eine Klageverzichtsprämie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 606
  • NZA 2023, 233
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.12.2021 - 1 AZR 562/20

    Klageverzichtsprämie - Sozialplanabfindung - Höchstbetrag -

    Auszug aus BAG, 11.10.2022 - 1 AZR 129/21
    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 7. Dezember 2021 - 1 AZR 562/20 - Rn. 23, 52 mwN) .

    Vor dem Hintergrund limitierter Sozialplanmittel soll möglichst allen vom Arbeitsplatzverlust betroffenen Arbeitnehmern eine verteilungsgerechte Überbrückungshilfe gewährt werden (vgl. dazu schon BAG 7. Dezember 2021 - 1 AZR 562/20 - Rn. 46 mwN) .

    (2) Diese Zielsetzung rechtfertigt zwar eine durch die Abfindungshöchstregelung in Abschn. III Nr. 1 Buchst. c lit. ee Satz 1 SP bedingte mittelbare Benachteiligung älterer abfindungsberechtigter Arbeitnehmer (ausf. BAG 7. Dezember 2021 - 1 AZR 562/20 - Rn. 43 ff.) .

    Für Arbeitnehmer der Altersgruppe von 51 bis 60 Jahren gelten nach dem Sozialplan nicht nur höhere Faktoren, sondern sie verfügen typischerweise auch über eine längere Betriebszugehörigkeit, weil eine solche - allein aufgrund der dafür erforderlichen Dauer des Erwerbslebens - regelmäßig mit einem relativ höheren Lebensalter einhergeht (ausf. dazu BAG 7. Dezember 2021 - 1 AZR 562/20 - Rn. 42 mwN) .

    Die von den Betriebsparteien vereinbarte Deckelung beschränkt daher zwar zulässigerweise die mit der Berechnungsformel in Abschn. III Nr. 1 Buchst. c lit. aa SP einhergehende Begünstigung bei der Höhe der Abfindung (vgl. dazu BAG 7. Dezember 2021 - 1 AZR 562/20 - Rn. 53) .

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 11.10.2022 - 1 AZR 129/21
    Im Allgemeinen haben schwerbehinderte Arbeitnehmer größere Schwierigkeiten, sich nach dem Verlust des Arbeitsplatzes wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, als nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 69) .

    Zudem sind schwerbehinderte Menschen wegen ihrer spezifischen Bedürfnisse dem Risiko ausgesetzt, zum Schutz, den ihr Zustand erfordert, oder auch wegen der Möglichkeit seiner Verschlechterung unabweisbare finanzielle Aufwendungen tätigen zu müssen (vgl. EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 75; 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 69; BAG 28. Juli 2020 - 1 AZR 590/18 - Rn. 27) .

    Ihr Risiko, nach dem Verlust des Arbeitsplatzes keine Anschlussbeschäftigung zu finden, ist im Allgemeinen größer (vgl. auch EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 69) .

    Zudem erhöhen sich in der Regel mit zunehmendem Alter auch die unabweisbaren finanziellen Aufwendungen, denen schwerbehinderte Personen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind (vgl. EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 75; 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 69; BAG 28. Juli 2020 - 1 AZR 590/18 - Rn. 27) .

  • EuGH, 19.09.2018 - C-312/17

    Bedi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus BAG, 11.10.2022 - 1 AZR 129/21
    Zudem sind schwerbehinderte Menschen wegen ihrer spezifischen Bedürfnisse dem Risiko ausgesetzt, zum Schutz, den ihr Zustand erfordert, oder auch wegen der Möglichkeit seiner Verschlechterung unabweisbare finanzielle Aufwendungen tätigen zu müssen (vgl. EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 75; 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 69; BAG 28. Juli 2020 - 1 AZR 590/18 - Rn. 27) .

    Zudem erhöhen sich in der Regel mit zunehmendem Alter auch die unabweisbaren finanziellen Aufwendungen, denen schwerbehinderte Personen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind (vgl. EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 75; 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 69; BAG 28. Juli 2020 - 1 AZR 590/18 - Rn. 27) .

  • BAG, 28.07.2020 - 1 AZR 590/18

    Sozialplan - mittelbare Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus BAG, 11.10.2022 - 1 AZR 129/21
    Zudem sind schwerbehinderte Menschen wegen ihrer spezifischen Bedürfnisse dem Risiko ausgesetzt, zum Schutz, den ihr Zustand erfordert, oder auch wegen der Möglichkeit seiner Verschlechterung unabweisbare finanzielle Aufwendungen tätigen zu müssen (vgl. EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 75; 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 69; BAG 28. Juli 2020 - 1 AZR 590/18 - Rn. 27) .

    Zudem erhöhen sich in der Regel mit zunehmendem Alter auch die unabweisbaren finanziellen Aufwendungen, denen schwerbehinderte Personen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind (vgl. EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 75; 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 69; BAG 28. Juli 2020 - 1 AZR 590/18 - Rn. 27) .

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 175/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Auszug aus BAG, 11.10.2022 - 1 AZR 129/21
    Nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB wäre dies nur dann der Fall, wenn der verbleibende Teil des Sozialplans keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr enthielte (vgl. hierzu BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 - Rn. 30 mwN) .
  • LAG Nürnberg, 02.12.2020 - 3 Sa 187/20

    Die Verknüpfung der Zahlung eines Teils der Sozialplanabfindung mit einem

    Auszug aus BAG, 11.10.2022 - 1 AZR 129/21
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 2. Dezember 2020 - 3 Sa 187/20 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers iHv. 32.919,35 Euro nebst Zinsen zurückgewiesen hat.
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 11.03.2020 - 3 Ca 1111/19

    Arbeitnehmer, Abfindung, Sozialplan, Betriebsvereinbarung, Leistungen,

    Auszug aus BAG, 11.10.2022 - 1 AZR 129/21
    Insoweit wird auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 11. März 2020 - 3 Ca 1111/19 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 32.919,35 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. März 2020 zu zahlen.
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Zudem erhöhen sich in der Regel mit zunehmendem Alter auch die unabweisbaren finanziellen Aufwendungen, denen schwerbehinderte Personen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind (vgl. EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 51 ff.; BAG 11. Oktober 2022 - 1 AZR 129/21 - Rn. 23 ff.; 5. September 2019 - 6 AZR 533/18 - Rn. 22 ff., BAGE 167, 382) .
  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

    Mit Blick auf die Befugnis der Betriebsparteien, im Rahmen des ihnen zustehenden Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums bei der Normsetzung zu typisieren und zu pauschalieren (vgl. dazu zB BAG 11. Oktober 2022 - 1 AZR 129/21 - Rn. 16) , ist aber nicht auf die Bonushöhe im Einzelfall, sondern auf den Charakter der Leistungen nach der BV PSP insgesamt abzustellen.
  • BAG, 30.01.2024 - 1 AZR 62/23

    Sozialplan - Stichtagsregelung

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG 11. Oktober 2022 - 1 AZR 129/21 - Rn. 16; 7. Dezember 2021 - 1 AZR 562/20 - Rn. 23, 52 mwN, BAGE 176, 346) .
  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23

    Invalidenrente - Ausscheiden aus dem Dienst

    Allerdings müssen sie hierbei den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 Abs. 1 BetrVG beachten (BAG 11. Oktober 2022 - 1 AZR 129/21 - Rn. 16; 25. Januar 2022 - 3 AZR 345/21 - Rn. 54) .
  • LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 211/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots;

    Denn dieser wird bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 AZR 129/21 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 7. Dezember 2021 - 1 AZR 562/20 - Rn. 23, 52 mwN).
  • LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 216/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots -

    Denn dieser wird bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 AZR 129/21 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 7. Dezember 2021 - 1 AZR 562/20 - Rn. 23, 52 mwN).
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